• Willkommen
  • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • Jahresberichte
  • PCOS
    • Häufige Fragen
    • Glossar
    • Lebensqualität
    • PCOS-Experte
    • Weiterführende Links
  • Gruppen
  • Selbsthilfe
  • Beratung
  • Mitglieder-Bereich
  • Verein
    • Mitglied werden
    • Satzung
    • Beitragsordnung
    • Daten-Änderung
  • Beirat
  • Förderung & Spenden
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz

Beitragsordnung für den PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V.

§ 1 Die Beitragsordnung gilt für alle Mitgliedsorganisationen des PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V.

§ 2 Jedes Mitglied ist nach § 5 der Satzung des Vereins verpflichtet, jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

§ 3 Die Beitragshöhe beträgt zur Zeit:

Jahresbeitrag: € 40,-

Partnerbeitrag: € 65,-

Der Partnerbeitrag wird bei Ehe- bzw. Lebenspartnern erhoben, die in dauerhafter Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben und beide Mitglied des Vereins sind.

§ 4 Der Mitgliedsbeitrag wird bis zum 31.03. des laufenden Jahres fällig.

§ 5 Ein ermäßigter Jahresbeitrag gilt für Mitglieder, die über ein geringes Einkommen verfügen, z.B. Studenten, ALG-II-Empfänger, Geringverdiener, Senioren etc. (nach Einzelfallentscheidung des Vorstandes auf Antrag des Mitglieds).

§ 6 Inkrafttreten: 01.01.2023

Die Beitragsordnung in der vorliegenden Form wurde von der Mitgliederversammlung am 20.03.2022 verabschiedet und tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft.

Der PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V. ist, wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten zugestellten Freistellungsbescheid, von der Körperschaftssteuer befreit. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher von der Steuer absetzbar.

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu einer Höhe von € 200,00 genügt den Finanzbehörden in der Regel eine Kopie des Kontoauszugs.

Auf Wunsch stellen wir auch eine Spendenbescheinigung aus.

Beitragsordnung herunterladen